Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Ostalbkreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.ostalbkreis.de.
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
- Nicht barrierefreie Inhalte
Pdf-Dateien, Formulare, Broschüren und andere Download-Dateien sind eventuell nicht barrierefrei. Diese werden schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt.
Untertitel von Videos: Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.
Online-Dienste: Die eingebauten Online-Dienste, wie z.B. im Bereich der Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle, das Bürgerinformationssystem ALLRIS, das Bewerberportal Mein-Check-in, Leistungsbeschreibungen aus service-bw, die Onlineanhörung owi21 etc. verweisen auf externe Portale. Diese sind eventuell nicht barrierefrei.
Teilweise sind Bilder und Grafiken noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden.
Dateien von Drittanbietern sind eventuell nicht barrierefrei.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.08.2020 aufgrund eigener Bewertungen erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.09.2024 überprüft und aktualisiert.
- Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ostalbkreis.de aufgefallen? Sie können sich gerne bei der Pressestelle des Landratsamts Ostalbkreis melden. Schicken Sie uns dazu eine E-Mail an pressestelle@ostalbkreis.de oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Sie können uns auch anrufen oder per Post kontaktieren:
Landratsamt Ostalbkreis
Pressestelle
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1312 oder 503-1212
- Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landratsamt Ostalbkreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Landratsamt Ostalbkreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Petra Pachner
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1878
E-Mail: petra.pachner@ostalbkreis.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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