Konsularischer Schutz - Webseite für EU-Bürger im Ausland
Wenn Sie im Ausland in Schwierigkeiten geraten, ist die erste Anlaufstelle normalerweise die Botschaft oder das Konsulat Ihres Landes. Was ist jedoch zu tun, wenn Ihr Land keine diplomatische Vertretung vor Ort hat?
In einem solchen Fall können EU-Staatsangehörige Hilfe bei einem Konsulat oder einer Botschaft eines anderen EU-Landes erhalten.
Dies ist eines der Rechte der EU-Bürgerschaft: EU-Länder müssen Bürgern aus anderen EU-Ländern ohne Vertretung vor Ort in gleicher Weise wie Bürgern ihres eigenen Landes helfen.
Eine eigene Website der EU-Kommission mit Informationen darüber, welche Hilfe Sie in Anspruch nehmen können, und wo Sie Konsulate oder Botschaften in Ländern außerhalb der EU finden können, steht bereit. Dort sind auch offizielle Reisehinweise der Behörden der einzelnen EU-Mitgliedsländer zu jedem dieser Länder zu finden.
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