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Einheitlicher Ansprechpartner

Seit dem 28. Dezember 2009 steht beim Landratsamt Ostalbkreis ein Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie und des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg zur Verfügung. Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie als Dienstleistungsunternehmen alle Informationen einholen und alle Verfahren und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendig sind. Der Einheitliche Ansprechpartner erfüllt, wenn Sie es wünschen, für Sie die Funktion eines Verfahrenslotsen.

Hintergrundinfo:

Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein von der EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgesehener Unternehmensservice, der Dienstleistungsunternehmen als Verfahrensmittler und für Informationsanfragen zur Verfügung stehen soll. Er vereinfacht und beschleunigt Behördengänge für Dienstleister erheblich, indem seine Inanspruchnahme alle im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie relevanten Behördengänge ersetzt. Er agiert als Front Office oder One-Stop-Shop, nimmt Anträge von Dienstleistern entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden und Ämter weiter. Dienstleister müssen somit nicht mit allen für ihr Anliegen zuständigen Behörden, sondern lediglich mit einer Stelle kommunizieren. Anträge können elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Dienstleister müssen somit keinen Gang zum Amt mehr unternehmen, sondern können – zeit- und kostensparend – alle Verfahren und Formalitäten mit dem PC erledigen.

Eine Übersicht über alle Verwaltungsverfahren, die Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln können, und weitere detaillierte Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie im Landesportal Baden-Württemberg.

Sie erreichen den Einheitlichen Ansprechpartner beim Landratsamt Ostalbkreis per E-Mail einheitlicher.ansprechpartner[at]ostalbkreis.de

Für folgende Verfahren ist das Landratsamt zuständige Behörde

  • Reisegewerbekarte
  • Gaststättenerlaubnis
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis
  • Erlaubnis zum gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
  • Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich)
  • Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten
  • Waffen- oder Munitionssachverständige - Erwerb oder Besitz von Schusswaffen
  • Waffen oder Munition – Überlassung durch einen Waffenhändler
  • Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen
  • Erlaubnis für Spielhallen
  • Überwachungsbedürftiges Gewerbe
  • Schießstätten gewerblich betreiben
  • Waffenrecht
  • Erlaubnis für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen
  • Erlaubnis für die Abfallvermittlung
  • Sammeln von wildlebenden Tieren und Pflanzen – naturschutzrechtliche Erlaubnis



Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Einheitlicher Ansprechpartner
Martin Brandt
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1603
Telefax: 07361 503-581603
E-Mail senden So finden Sie zu uns

Externe Links


Landesportal Baden-Württemberg - Infos zum Einheitlichen Ansprechpartner